Offener Brief (Teil 1)

Ich bin geschockt über die Rechtsprechung!

Die Verbraucher bekommen „Selbsterfahrung durch synergetische Innenweltreisen“ weggenommen. Phantasiereisen als „Seelische Arbeit“ für Kranke und Gesunde ist verboten. Auch wenn es der Verbraucher selbst zahlt!

Urteil vom 13. Februar 2004 Verwaltungsgericht Braunschweig 5. Kammer AZ. 5B7/04 und 5B13/04:

„…die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller ist in dem o.a. Umfang nicht wiederherzustellen, da kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots der sog. Synergetik-Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profiling (in Goslar) und der Aufforderung zur Entfernung des entsprechenden Hinweisschildes in Goslar bestehen.“

…“In den angefochtenen Bescheiden ist dazu ausgeführt worden, dass im Hinblick auf die Methode der sog. Tiefenentspannung selbst medizinische Fähigkeiten erforderlich sind, da anderenfalls der Patient geschädigt werden könne. Dies wird im Hinblick auf Kontraindikationen, etwa bei psychischen Erkrankungen, nachvollziehbar dargelegt und durch die (knappe) Stellungsnahme von Prof. Dr. Dirk Revenstorf vom 27.06.2003 bestätigt“…
…“Die Untersagung der Ausübung der sog. Synergetik-Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profling konnte ferner nicht auf einzelne Tätigkeitsbereiche bzw. einen bestimmten Personenkreis, etwa „gesunde Klienten“, beschränkt werden, da eine Untersuchung des Gesundheitszustandes des Klienten bzw. Patienten vor dem sog. Therapiebeginn durch die Antragsteller gerade nicht erfolgt und mangels medizinischer Kenntnisse auch nicht erfolgen kann. Die Untersagung ist zudem Ermessensfehlerfrei, da ein Verstoß gegen §1 Abs.1 HPG jedenfalls im vorliegenden Fall nicht (länger) hingenommen werden konnte“…
„Der Nachweis, dass im Einzelfall Klienten bzw. Patienten der Antragsteller gefährdet sind bzw. werden, ist dazu nicht erforderlich.“…

Rechtsanwalt Prof. Rohlfing hat sofort Widerspruch am Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.

Das Urteil sieht sehr nach willkür aus. Das Schreiben von Prof. Revenstorf (das als Gutachten eingesetzt wurde) ist vom 27.6.03, doch das erste Berufsverbot von Dr. Hepp an Uwe Ibenthal wurde schon im Mai 03 erteilt. In meinem Schreiben an Dr. Hepp vom 26. Mai 03 habe ich daraufhingewiesen, daß ich schon mit Schreiben vom 3. Februar 03 darauf hingewiesen habe, daß Uwe Ibenthal eine ordentliche Ausbildung als Synergetik Therapeut im Institut absolviert hat. Und ausserdem habe ich Dr. Hepp zum zweitenmal um ein klärendes Gespräch gebeten. Denn wir waren ja immer bereit, Einschränkungen freiwillig einzugehen, aber dazu bedarf es einer Gesprächsbereitschaft.

Die 5. Kammer am Verwaltungsgericht Braunschweig begründet die Bestätigung des Sofortverbot mit dem Hinweis. „Nach dem Selbstverständnis der Antragsteller von der sog. Synergetik Therapie besteht auch eine erhebliche Gefahr, dass die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen und/oder verzögern und auf eine solche notwendige medizinische Behandlung mangels Wissen und mangels Erkenntnis auch nicht von den sog. Synergetik Therapeuten bzw. -Profilern hingewiesen werden“.

Tatsache ist, das wir auf die dringende Zusammenarbeit immer hinweisen, weil wir keine medizinische Ahnung haben und deshalb dürfen wir auch nicht als Heilpraktiker angesehen werden, denn dann denken ja alle, wir hätten Ahnung von medizinischen Heilverfahren. Wir fordern immer eine Zusammenarbeit. Dies zeigt auch schon das Türschild zum infoCenter – siehe links und unten).

Auch haben wir Schautafeln ins Schaufenster gestellt, auf der deutlich auf den Arzt hingewiesen wird.

Ich halte diese Argumentation für ungerecht und verweise nochmals auf meine 17 jährige Tätigkeit als Therapeut hin – mit bis zu 10.000 Einzelsitzungen ohne Beschwerde oder Gefahrenmomente. Ich habe das Recht meinen gewälten Beruf des Synergetik Profiler gemäß § 12 GG auszuüben. Dies wurde mir zu 100 % verwehrt.

Sie haben das von uns eingereichte 15. seitige Gutachten von Frau. Dr. Hamido überhaupt nicht erwähnt, aber das Gutachten von Prof. Revenstorf von 5 Zeilen zitiert und zur Basis ihrer Entscheidung gemacht!

Das Urteil zeigt weiter auf, egal wie wir uns nennen – ob Therapeut oder ob der Therapiebegriff überhaupt vorkommt – egal ob sich jemals jemand beschwert hat, egal wie qualifiziert der Synergetik Profiler ausgebildet wurde (ich habe 20 Jahre Erfahrung!!) – er stellt für die Volksgesundheit eine Gefahr dar, denn es könnte ein kranker Mensch Hilfe suchen und dies nicht äussern, sich nicht offenbaren. Ich darf noch nicht einmal in meiner Funktion als Ausbilder eine Sitzung geben, dann trifft mich das Ordnungsgeld von 5000 Euro. Ist das im Namen des Volkes? Ist das gerecht? Und das Bundeskriminalamt – mein letzter Arbeitgeber – durfte damals einfach Gesetze übertreten, ich habe alles der 5. Kammer mitgeteilt – schriftlich. Ich bin noch nicht mal gehört worden. Nicht von Dr. Hepp noch von Ihnen. Ich weiß, Sie müssen nicht, aber…Vor was haben Sie ANGST??

…morgen trifft es die Yogaleute…die Atemlehrer… w(d)ann wird die Anwendung von Fantasiereisen verboten, weil sie nachweislich Heilwirkung entfalten können….muß das Gesundheitswesen von wirkungsvollen Therapiemethoden der Selbstheilung geschützt werden? Mit dem Preis, das keine Innenweltreisen mehr durchgeführt werden könnten, die Synergetik Therapeuten nach einer aktuellen Umfrage bei 80% mit gesunden Menschen begleiten.?

Selbstheilung bei medizinischen Krankheiten erfolgt immer in Begleitung des Arztes (die Menschen haben ihren Hausarzt) – Synergetik Therapeuten dürfen nicht den Eindruck vermitteln, sie wären ein Heilpraktiker oder hätten den Heilpraktikerschein, denn die Erfahrung zeigte, daß Klienten viele Fragen haben und immer mit diesen Fragen beim Heilpraktiker oder Arzt besser aufgehoben sind. Ausserdem senden Ärzte ihre Patienten schon seit vielen Jahren zu uns, da sie dieses Fähigkeiten der seelischen Betreuung und der aktiven Lebenshilfe nicht leisten können und auch nicht abrechnen können. KK zahlen das nicht.

Ich hatte vor 10 Jahren extra eine Arztpraxis an das Synergetik-Therapie Institut gebaut – denn ab 1993 wurde die Niederlassungsfreiheit aufgehoben. Die Arztpraxis mit dem Schulmediziner stand ewig leer und wurde nach 2 Jahren aufgegeben – kein Bedarf.

 

Ausserdem ist es der Normfall, das Klienten selbständig eine Praxis für Synergetik Therapie aufsuchen, die es schon über 60 mal in Deutschland gibt. Diese mündigen Bürger werden bevormundet – im Landkreis Goslar sogar die Synergetik Therapie vorenthalten. Auch dies widerspricht dem GG.

Lesen sie beispielsweise die begeisterten Aussagen einer Praxis für Synergetik Therapie von Pia. Diese Menschen haben ein Recht auf diese Selbsterfahrungen – sie zahlen auch selbst dafür.

Beispielhafte Erfahrungsberichte

Diese Art von Heilung fällt nicht unter das HP-Gesetz. Es ist reine Selbsterfahrung – und die kann kein Gericht verbieten!
Hier beispielhafte Erfahrungsberichte von Klienten aus einer Synergetik Therapie Praxis:
Und was dabei herauskommt: Selbsterfahrung führt zur Selbstheilung
 – Danke Pia

  1. Einige Emotionen haben sich mehr geglättet, die eine oder andere Türe hat sich geöffnet.
    Meine „Neugeburt“ zu erleben, war eine der schönsten Momente. Vielen Dank dafür.

  2. Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals bei dir bedanken, dass ich „Synergetik“ kennen lernen durfte. Anfangs war ich ja sehr misstrauisch. Bereits nach der 1. Session hat sich für mich sehr viel verändert. Und weitere Sitzungen führten dazu, dass sich mein Leben total änderte. Heute führe ich ein zufriedenes Leben. Die „alten Wunden“ sind verheilt. Es sind Erinnerungen und Erfahrungen, die ich nicht mehr missen möchte. Heute kann ich mit meiner Vergangenheit leben, sie akzeptieren. Die „Synergetik“ hat mir sehr dabei geholfen. Schön, dass es dich gibt.

  3.  Ich danke dir für deine Reise zurück, um wieder gestärkt und fröhlich nach vorwärts zu gehen. Es waren sehr lehrreiche und schöne Tage mit dir

  4. Für deine einfühlsame Führung sage ich dir von Herzen „Danke“. Einige Steine sind zum Rollen gekommen. Einige Sessions werde ich noch brauchen, schon jetzt erkenne ich viel positives.

  5. Liebe Pia, Es war ein schönes Wochenende, mit vielen traurigen, aber auch vielen schönen Momenten. In einigen Dingen konntest du mir die Augen öffnen, wofür ich dir sehr dankbar bin!

  6. Im November 2000 war ich das erste Mal bei dir; hätte mir vorher jemand gesagt, was so alles auf mich zukommt, wäre ich wahrscheinlich abgehauen; ich hätte es zumindest keinem geglaubt, weil es so unfassbar war und ich habe es immer mit mir herumgetragen. Mit den Jahren wurde es immer beschwerlicher, man legt sich selbst die größten Steine in den Weg. Ich habe viel gesehen, die Bilder und Gefühle haben mir geholfen, viele Dinge zu verstehen und anders damit umzugehen. Viele Wunden dürfen jetzt heilen, Gefühle dürfen wieder sein, mein Körper fängt an, sich wieder lebendig zu fühlen. Ich fange an mich zu lieben und mich anzunehmen, wenn es mir auch manchmal noch schwer fällt. Ich weiß inzwischen, dass ich leben darf und ich werde nicht mehr überleben, sondern LEBEN! Das ist das wunderbarste, was ich bis jetzt erlebt habe.

  7. Liebe Pia, vielen Dank für deine wunderbare Begleitung, auf dem Stück Weg, den ich bei dir gehen durfte. Es war ein Anfang und es wird weiter gehen, ein Zurück gibt es nicht mehr!

  8. Eine Klientin verarbeitete den Unfall und darauffolgenden Tod ihres geliebten Hundes – „seit dieser Session kann ich über ihn sprechen, ohne weinen zu müssen“

  9. Eine Klientin: „bevor ich zu dir kam, war ich ein körperliches und psychisches Frack! Heute habe ich das Gefühl, das ich wieder lebe“

  10. Eine Klientin konnte nachts nicht alleine sein – heute kann sie nachts wieder alleine schlafen

  11. Eine Klientin konnte nicht unter viele Menschen gehen, ohne Medikamente vorher einzunehmen – heute geht sie unter Menschen ohne Medikamente und fühlt sich wohl unter ihnen

  12.  Eine Klientin hat als Kind beobachtet, wie ihr verstorbener Großvater vom Bestattungsunternehmen abgeholt worden ist und hatte danach Probleme, in der Session hat ihr Großvater mit ihr gesprochen und sich anschließend von ihr verabschiedet.

  13. Eine Klientin hat nach jahrelangen Angst und Panikattacken deren Ursprung erkannt und bearbeitet; die Panikattacken wurden immer weniger.

  14. Mehrere Klientinnen haben ihren sexuellen Mißbrauch auf- bzw. verarbeitet; sie fühlten sich während dieser Zeit sicher und geschützt.

  15. Eine Klientin hat erkannt, daß sie ihr Mutterthema nicht damit löst, indem sie 500 km weit weg zieht, sie hat sich mit ihr auseinandergesetzt, jetzt fühlt sie sich „losgelassen“

  16. Eine Klientin hat ihre Geburt nochmals erlebt, sie fühlt sich wie „neugeboren“

  17. Ein Klient erhielt genaue Instruktionen von seinen inneren Helfern, welchen Weg er zu nehmen hat, was und wie er etwas tun soll.

  18. Eine Klientin hat klar erkennen können, was verhindert hatte, daß sie so lange nicht schwanger werden konnte

  19. Ein Klient hat sich durch die Sessions mehr „Freiraum im Leben geschaffen“.

  20. Eine Klientin hat klar erkannt, daß ihre Knieprobleme daher rühren, daß sie sich demütigen und in die Knie zwingen läßt.

  21. Einer Klientin wurde viele Zusammenhänge klar, als sie im Inneren ihre Familie aufstellte

  22. Eine Klientin hat ihre Exmann in den Sessions bearbeitet und war danach in der Lage eine neue glückliche Beziehung einzugehen.

  23. Nach einer inneren Diskussion mit ihrem Mann, war der Mann einer Klientin wenige Tage tatsächlich zu einem Gespräch bereit, was sich dann auch so abspielte, wie in der Session erlebt.

  24. Ein Klient hat den Selbstmord seines Großvaters, an dem er sehr gehangen hat, verarbeitet

  25. Ein Klient konnte noch einige belastende Themen klären, bevor er starb: „wenn du mir auch nicht mehr helfen kannst, so ist dies doch eine wundervolle Sterbebegleitung für mich“

Ausserdem ist jede Erstsitzung eine Probesitzung zum Kennenlernen und wird auch mit einem Merkblatt versehen und unterschrieben. Dies ist schon seit 10 Jahren so! Auch dieses Merkblatt ist bei den Gerichtsakten. 

Ich biete aber als Erweiterung gerne an, daß wir eine Rubrik einführen, wo der Klient bestätigen muß, daß er in ärztlicher Betreuung ist (oder beim Heilpraktiker und/oder Psychotherapeut). Wenn gerichtlich erwünscht, sogar mit der Verpflichtung des Klienten, die Adresse seines Hausarztes anzugeben – im Extremfall auch die Auflage, dies zu kontrollieren von Seiten des Synergetik Therapeuten. Aber ob da noch alle Klienten mitspielen?

Laßt uns zusammen reden – deshalb bin ich gekommen. Das sollte Basis in einer Demokratie sein

Bernd Joschko

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