Offener Brief an das Verwaltungsgericht Braunschweig Teil 2.

Wir brauchen jetzt ein Gesetz, das die Kranken vor Selbsterfahrung schützt.

Es gibt immer wieder Menschen, die wollen sich den alten Strukturen nicht unterordnen. Nicht das sie alle trotzig wären, aber einige haben eine andere Sichtweise. Sie verändern die Welt. Ich gehöre dazu.

Herr Dr. Hepp hat mir meine Tätigkeit verboten. Ich berufe mich auf meine 20 jährige Erfahrung und auf die Ausübung dieses Berufs. Und es kam niemand zu schaden! Oder hat sich beschwert. Das Gegenteil ist der Fall. Die Menschen wollen weg von Pillen und Medikamenten und hin zu mehr Selbstbestimmung. Millionen von Büchern von Dr. Dahlke und Prof. Tepperwein sind auf dem Markt haben diese Richtung eröffnet. Die Sichtweise der Menschen verändert sich dadurch. Fachlich ist Dr. Hepp für das Gesundheitsamt zuständig und für die Einhaltung der Gesetze. Also auch dem HP-Gesetz. Aber Selbstheilung durch Selbsterfahrung hat sich neu gebildet. Dafür ist das Lebensbewältigungshilfegesetz entwickelt worden. Das kennt er nicht. Es gibt hunderte verschiedener gut und weniger gut funktionierender Methoden. Ein riesiger Psychomarkt ist entstanden und tausende von Arbeitsplätzen. Uwe Ibenthal wollte auch nur arbeiten und von der Sozialhilfe weg. Dr. Hepp hat es ihm schon im Februar 2003 verboten. das „Gutachten“ von Prof. Revenstorf hat er aber erst am 28. Juni erstellt. Bayern hat jetzt endlich im September 2003 das Lebensbewältigungshilfegesetz LBHG in den Bundesrat eingebracht. Reformen sind dringend nötig. Dr. Hepp wollte über Erneuerungen nicht mit Frau Urhahn diskutieren. Mit mir hat er bis heute nicht ein einziges Wort gesprochen. Ich fühle mich den Menschen verpflichtet und fordere das Grundrecht auf Berufsfreiheit ein. Und das Recht der Menschen auf Selbsterfahrung, auch für Kranke. Das diese meine Methode so gut funktioniert, sollte doch die Ämter freuer, die Menschen werden mehr gesund und das Gesundheitswesen entlastet. Sollte man da nicht seine Einstellung und somit die Interpretation der Gesetze ändern? Wir können doch Selbsterfahrung nicht einfach weglassen, nur weil sie bei kranken Menschen solch eine positive Wirkung entfaltet?

Es gibt das Recht auf Selbsterfahrung und das Recht auf freie Berufswahl. Das läßt sich normalerweise nur sehr schwer einschränken – Dr. Hepp und das Verwaltungsgericht Braunschweig machen es sich da sehr einfach, das wird keinen Bestand haben. Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur Einschränkung der Berufsfreiheit sehr viel kritischer. siehe auch www.heilpraktikergesetz.de

Trotzdem gibt es noch weitere Grundrechte, die mit dem Verwaltungsgerichtsverbot ausser Kraft gesetzt wurden. Ich biete Selbsterfahrung an. Selbsterfahrung ist ein religiöses Grundrecht oder auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit…usw. All dies wird unbestreitbar mit dem Total-Verbot des Recht auf Selbsterfahrung massiv eingeschränkt. Synergetik Therapie ist eine Selbsterfahrung durch Innenweltreisen. Dies kann oder führt oft zu Selbstheilung. Daher ist die Nachfrage so groß. Man kann mir die Werbung verbieten und verlangen, das ich das Schild abhänge . so geschehen in Goslar…aber nicht verbieten, dass gesunde Menschen dies wollen und bekommen. Ich werde mich damit an den Europäischen Menschengerichtshof wenden.

Doch hätte ich einen besseren Vorschlag. Verbietet doch den Kranken einfach die Selbsterfahrung in Tiefenentspannung. So wie auch das Jugendschutzgesetz verbietet, dass Kinder überall Alkohol, Drogen, Zigaretten und Sex bekommen usw. Selbsterfahrung ist tatsächlich gefährlich…da geht jemand aus seiner Ehe heraus oder kündigt seinem Arbeitsgeber oder verändert seine Welt wie es dem Nachbar nicht gefällt oder geht gar nicht mehr zu seinem Arzt! Und daran soll ich schuld sein? Nein das möchte ich nicht. Das Verwaltungsgericht wirft mir vor, das ich Symptombekämpfung für unintelligent halte und die Menschen vom Arztbesuch abhalte. Nein, das soll der Staat tun….Die Kranken sollen vor Selbsterfahrung geschützt werden…bei mir bekommt jeder Selbsterfahrung in seiner Innenwelt – ich unterstütze ihn aktiv dabei und übernehme keine privaten Folgeerscheinungen. Ich kann doch nicht hellsehen, was alles daraus entsteht. Der Gesetzgeber hat extra die Beweislastumkehr aus dem LBHG herausgenommen, aber ich soll dafür verantwortlich sein? Das ist nicht gerecht. Das muß man mir schon am Einzelfall nachweisen.

Es ist nicht in Ordnung, mich öffentlich „Mörder“ zu rufen, ohne eine „Leiche“ zu haben.! Es ist nicht in Ordnung, mir meine eigene Methode zu verbieten und zu sagen, die sei gefährlich ohne einen einzigen Beweis zu haben. Das Gegenteil ist der Fall: Lesen Sie über 257 begeisterte Aussagen von Kunden. Das Verwaltungsgericht setzt sich dem Verdacht aus, nicht für die Bevölkerung zu argumentieren, sondern für die Interessenlobby des Gesundheitswesen zu arbeiten.

(Vorsicht Ironie:) Also, es braucht ein Verbraucherschutzgesetz, indem festgeschrieben wird, dass der Klient oder Patient . sind eh nur Worte, wie man im Urteil sieht, das Gericht nimmt eh immer die Begriffe die es braucht (ich nenne alle meine Kunden ständig und überall Klienten, selbst das wird noch nicht mal respektiert oder gewürdigt) – jederzeit entscheidet, was er will, wie er sein Geld ausgeben will, aber die Menschen, die in ärztlicher Behandlung sind, müssen vor Selbsterfahrung mittels Entspannung in ihrer eigenen Innenwelt geschützt werden. Verbietet es ihnen doch einfach – denn ich will es anbieten. Und ich fordere dieses Recht ein. Es ist nicht gefährlich, auch wenn andere, die das noch nie ausprobiert haben, meinen es wäre gefährlich. Ich bin für ein Gutachten bereit. Aber nicht für so ein paar nichtssagende Zeilen wie vom Prof. Revenstorf, das dann als „Gutachten“ angesehen wird.

Im Gesundheitsamt Müchen hat jetzt Verwaltungsoberinspektor Dobmeier alle Münchner Synergetik Therapeutinnen der Brustkrebsstudie abgemahnt. Selbstverständlich haben wir die Adressenliste aus dem Internet herausgenommen und dort den Hinweis angebracht, dasss die Frauen mit Brustkrebs leider keine Unterstützung mehr bekommen können. Oberverwaltungsinspektor Dobkmeier hat somit Frauen mit Brustkrebs die Möglichkeit genommen, Selbsterfahrung zur Nachbearbeitung zu nehmen. Unglaublich? Lesen Sie selbst: www.brustkrebsstudie.de Das werde ich nicht hinnehmen. Sollte ein Frau mit Brustkrebs aus München unbedingt Phantasiereisen haben wollen, alsi synergetische innenweltreisen machen wollen, ich werde es nicht abschlagen und würde es gerne vor einem Strafgericht geklärt wissen. Dies teilte ich dem Gesundheitsamt H. Dobmeier mit.

Sollen wir sagen:“ Schützt uns vor den kranken Menschen, kann man da nur hilfesuchend sagen, denn dann machen wir uns strafbar.“ Das Gesundheitsamt München will eine Verwaltungsanordnung herausbringen, indem pauschal synergetische Innenweltreisen verboten sind. Das ist wie ein Gesetz, das den Krannken erfolgreiche Selbsterfahrung verbietet, und somit kommen wir Anbieter in die kriminelle Ecke. So wird auch im Urteil argumentiert. das Sofortverbot soll auch verhindern, daß ich mich strafbar mache. Die Logik der Unlogik…Es ist unfassbar für mich. Da kann ich nur einen Präzidenzfall anstreben und auf die Vernuft des Bundesverfassungsgerichts setzen.

Auf die Schnelle hat man mir zwar meine Tätigkeit verboten, aber das kann nicht lange Aufrecht erhalten werden, die ersten Bürger aus Goslar sind schon hier und machen Sessions. Erst wollten wir einen Pendelbus-Verkehr eröffnen, aber damit der Weg nicht so weit ist, werden wir einfach eine Praxis direkt am Rande vom Landkreis Goslar eröffnen…in ehemaligen Osten sind sie mittlerweile liberaler..da bin ich mir ganz sicher…wir haben einen Platz gefunden 25 Km von Goslar…wo die Freiheit auch Selbsterfahrung für Kranke umfasst…früher mußten die Frauen auch nach Holland fahren…oder die Homosexuellen sich verstecken…

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mir zwar in seiner Urteilbegründung vorgeworfen, ich würde eine eigene Meinung haben, aber da war auch manchmal leichte Ironie mit im Spiel. Ich kann das ja nicht immer kennzeichnen: Und was so ein Richter da immer rausliest. Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Dementsprechend können nach dem Verständnis der Antragsteller solche Krankheiten im herkömmlichen Sinne von ihnen auch weder erkannt werden noch bezieht sich ihre Erkenntnisinteresse darauf. Die herkömmlich als Krankheiten bezeichneten „Abstraktionen“ sind nach ihrem Selbstverständnis lediglich Symptome, deren Bekämpfung keine Heilung versprechen. Geeignet und erforderlich sei allein die durch ihre „Begleitung“ ermöglichte reine Selbstheilung“.

Sehen Sie, mit dieser Haltung bekomme ich nie einen HP-Schein. 90% fallen durch, alle, die eine andere Sichtweise haben, wird es sehr schwer gemacht. da gibt es sehr viele Beispiele. Man sagt einfach, es fehlt an der sittlichen Reife. Aus diesem Grunde hat man auch Dr. Hamer ausgeschlossen. …

Ich dachte immer, das Denken wäre frei….

Weiter steht in der Urteilsbegründung: „Die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden wird aber nicht nur dadurch verhindert oder verzögert, dass die Antragsteller als Behandler selbst hierauf nicht ihr Augenmerk richten, sondern darüber hinaus auch durch das daraus folgende Selbstverständnis im Verhältnis zu Ärzten. Wie sich aus den vorgenannten Ausführungen, aber auch aus den eigenen Darstellungen ergibt, wird nämlich die Selbstheilungsarbeit in vielen Fällen nicht als zusätzliche, sondern als wichtigste Arbeit angesehen.“

Wie soll ich das jemand klarmachen, das ich das sogar glaube und sehr viele andere Menschen sehen das auch so . Ärzte heilen nicht – sagte schon Paracelsus. Also doch ein Gesinnungs-TÜV? Wie in der DDR? Ärztliches Handeln ist der Maßstab aller Dinge? Ich mache es mir einfach und sage immer,“ ich habe davon keine Ahnung, denn ich bin kein Arzt. Ich habe auch von Krankheiten keine Ahnung, aber von kranken Menschen und von Selbstheilung durch Selbsterfahrung“. Also bitte haltet mir die Kranken vom Leib, ich will meine Selbsterfahrung anbieten, die Kranken müssen sich halt verstecken…Es gibt mittlerweile sehr viele Kritiker des Gesundheitswesen.

Das Gericht argumentiert weiter: “ Im bereits zuvor angeführten Brief an das Gesundheitsamt des Antragsgegners führt der Antragsteller zu 2) zum Verhältnis der sog. Synergetik-Therapie zu den Ärzten aus, dass es genügend Argumente für einen Umkehrschluss gebe, womit eine Tätigkeit der Ärzte unter Aufsicht von sog. Synergetik-Therapeuten gemeint ist“

Das hatte ich zwar etwas ironisch an Dr. Hepp geschrieben, denn er wollte die Synergetik Therapeuten den Ärzten unterordnen (und dann verdienen die nichts, denn warum sollte ein Arzt jemand senden? – das tun nur sehr wenige Ärzte, die wir gut kennen), aber ich hatte es nicht als Ironie gekennzeichnet..obwohl ich da auch ein paar Argumente hätte, z.B. die unsinnige jahrelange Abgabe von Psychopharmaka, statt seelischer Lebenshilfe… oder den Diagnoseschock – Schulmediziner machen manchmal mit ihrer Diagnose „z.B. Krebs“ einen neuen Schock, der Todesangstkonflikt erzeugen soll und damit zusammen soll der neu entstehende Lungenkrebs hängen ..usw…

Auch ja, Sylke Urhahn hat auf das Berufsverbot mit einem nach Dr. Hamer sog. „Vertreibungskonflikt“ reagiert und eine sehr schwere Nierenbeckenentzündung bekommen, aber das versteht Dr. Hepp nicht…Sylke Urhahn hatte sich eine Wohnung eingerichtet, Sylvester allein in Goslar – ihrer neuen Heimat – verbracht und am 5. Januar den Laden eröffnet, in den am ersten Tag Dr. Hepp hereinstürmte sie 2 Stunden lang bedrohte und bearbeitete und mit einem akuten Sofortverbot sie regelrecht aus Goslar vertrieb. Kein Wort von der Existenzvernichtung beim Verwaltungsgericht Braunschweig 5. Kammer……kann ich nicht nachvollziehen.

Dr. Hepp hat nie mit mir gesprochen, das Gericht auch nicht. Trotzdem steht im Urteil: „Nach Anhörung der Antragsteller erließ der Antragsgegner die hier streitigen Bescheide vom 8.1.04… Das ist falsch. Ich wurde nie angehört. Habe 4 mal schriftlich das Gesundheitsamt zum Gespräch aufgefordert und Frau Urhahn hat im Gespräch auch eingefordert, Dr, solle mit direkt mit mir reden. So muß ich dem Gericht vorwerfen, das es lügt. Scheinbar dient die Augenbinde des Justizia nur noch den Blich in die Gesetzesteste, und die sind von gestern, denn die Welt da draußen hat sich längst weiterentwickelt. Justizia sieht nicht mehr die Welt wie sie ist, sondern nur noch die eigene Vorstellung davon. Denn Tatsache ist, dass ich seit 20 Jahren sehr erfolgreich ohne jegliche Gefahr arbeite und auf der anderen Seite schätzt das Verwaltungsgericht mit Arbeit so ein, daß ein aktue Gefahr besteht. Akut heißt hier im Sinne von „Lebensgefährlich“. Ich denke, damit wird die Betriebsblindheit sehr deutlich und der Normalbürger kann sich ein eigenes Urteil bilden. Im Namen des Volkes ist dies jedenfalls nicht.

Vor 22 Jahren als ich noch beim Bundeskriminalamt arbeitete, gab es bei einer Fachtagung auch einen Richter, der entrüstet aufstand und vor 500 Leuten verkündete: Er dachte bis heute er würde im Namen des Volkes Urteile sprechen, aber was er hier für Auffassungen über die – damals als gefährlich eingeschätzten Alternativen und Grünen – hörte, entsetzte ihn. Heute gibt es sehr viele Mißverständnisse über alternative oder sanfte Medizin, so daß selbst schon Reiki als Heilbehandlung vom einem Landgericht verboten wurde….Das ist nicht im Namen des Volkes..da bin ich mir sicher!

Missverständnisse gibt es ständig. Von daher ist es tatsächlich besser, das ich von Medizin nichts verstehe und auch keinen HP-Schein bekomme, denn sonst denken noch die Klienten ich hätte Ahnung von Heilmethoden und Medizin. Man schütze die Klienten vor mir, aber nur die Kranken…denn die anderen wollen ja…und die dürfen auch…

So jetzt haben wir das Problem glaube ich gut herausgearbeitet…jetzt ist die Kompetenz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefordert…“Sind Phantasiereisen gefährlich“? So gefährlich, dass man sie verbieten muß, wenn jemand keinen HP-Schein hat? (Auf meinen Internetseiten verbreite ich schon Lage die Anleitung für jeden. Siehe: www.erkenne-dich-selbst.info Entspannungstexte + „Anleitung für Zuhause“

Mich können Sie ja verbieten, woher wissen wir, dass die anderen Synergetik Therapeuten sagen, was sie meinen …vielleicht denken da auch ein paar so wie ich…wie kann man das herausfinden? Am besten alle überall verbieten…? Oder doch den Gedanken-TÜV?

Also, nochmal im Klartext:

Ich habe keine Heilmethode entwickelt und ich heile nicht…Und ich habe auch keinen Antrag zur Aufnahme ins Gesundheitswesen gestellt…Ich will auch keine Unterordnung unter die Ärzte, wie die Psychologen dies jahrelang taten und die Selbstheilung durch Selbsterfahrung vernachlässigten, denn wir wollen nicht an die Geldtöpfe der Krankenkassen…der freie Bürger entscheidet selbst wohin er sein Geld trägt.. Wir wollen keine DDR, sondern ein freies Deutschland in freier Entscheidung freier Bürger und Gerichten, die die Bürgerrechte und Grundrechte achten – auch die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, so wie ich den Synergetik-Profiler. Und das Bundesverfassungsgericht ist auf unserer Seite. Es respektiert das GG § 12. Ich werde es wieder fragen, so wie ich vor 20 Jahren den Bundesgerichtshof angerufen habe, um die Rasterfahndungsmethoden des BKA zur Überprüfung vorzulegen, damit der Big Brother nicht installiert werden konnte…und RTL ihn heute vermarktet…:-). Der Bundesgerichtshof hatte die Revision abgelehnt, da sonst die Rasterfahndungsmethoden im Nachhinein legalisiert worden wären und somit Gesetz geworden wären. Damit hätten wir den Überwachungsstaat per höchstem Gerichtsentscheid gehabt. Umgekehrt hätte ich dem BKA kriminelles Verhalten nachgewiesen. Ich habe die Revisionsablehnung akzeptiert, um Schaden vor dem Ansehen der Bundesrepublik fernzuhalten. Einige Gesetzesübertretungen wurden noch nicht einmal vom Spiegel veröffentlicht. Allerdings bin ich somit von nur einem Gericht (Landgericht Wiesbaden) ohne Überprüfung verurteilt worden. Dies gab es damals nur in der DDR oder der Sowjetunion und diese Vorgänge wurden politische Urteile genannt. Aber auf dem eigenen Auge ist man ja immer blind…

Und ich will auch nicht meine Auffassung über Medizin rechtfertigen müssen, denn ich bin kein Mediziner. Ich habe das Recht auf Irrtum, deshalb will ich auch nicht als Heiler oder Heilpraktiker auftreten. Ich habe hohen Respekt vor der ganzheitlichen Medizin und wenig Ahnung davon. Aber ich bin Spezialist für Selbsterfahrung in der Innenwelt, und da haben die Anderen kaum Ahnung. Deshalb laßt uns zusammenarbeiten. Auf dem Türschild zum infoCenter in Goslar steht im großen Leuchtdia (200×80 cm) der Hinweis an die Klienten:

Lassen Sie sich bei Ihrer Selbstheilung helfen.

Von Ihren Arzt oder Heilpraktiker
Psychotherapeuten
Synergetik Therapeuten

In dieser Reihenfolge

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko

PS. Von einem Mathematiker erwarte ich, dass er die Grundrechenarten kennt. Von einem Verwaltungsgericht erwarte ich, dass es das Grundgesetz respektiert! Aber kein Wort davon oder eine Abwägung, so wie es das Bundesverfassungsgericht fordert.

Nach oben scrollen