Auszubildende Regine Holz: Brief
an Bezirksregierung Braunschweig
Tatbestand:
GG: Das Ausübungsverbot der Synergetik-Therapie verletzt das Grundrecht Art.
2 Abs. 1 und 2. Die Persönlichkeitsentfaltung wird eingeschränkt und
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in erheblichem Maße
behindert.
Begründung des Widerspruchs:
Jedem Menschen muss freigestellt sein, wie er seinen Weg der Selbsterfahrung geht.
Würde es die Synergetik-Therapie nicht geben, hätte ich heute
noch erhebliche psychische Störungen und würde nicht nur dem Gesundheitssystem
hohe Kosten verursachen, sondern wäre auch arbeits- und überlebensunfähig.
Bis ich zur Synergetik-Therapie kam, hatte ich viele Selbstfindungsformen und
Entspannungstechniken ausprobiert. Über Yoga, AT, PGM, Eutonie, NLP, Bachblüten,
Trophotraining, Selbsthypnose, Gesprächstherapie u.a.
Alle besagten Versuche konnten mir nicht das geben, was ich suchte: nämlich
einen kompetenten, neutralen Begleiter auf den Weg zu mir selbst, der mich so
annahm wie ich war, ohne zu bewerten, „Ihnen fehlt das und das“ oder
„Sie müssten das und das tun“.
Seit ich als Klientin mit der Synergetik-Therapie begonnen habe, hat sich meine
Persönlichkeit in vielerlei Hinsicht zum Positiven entfaltet. Auf allen Innenweltreisen
wurde ich lediglich begleitet, alle Erkenntnisse kamen aus mir selbst. Keine Beeinflussung
und ich konnte jederzeit stoppen, wenn ich nicht mehr „sehen“ wollte.
Ich weiß, was mir wirklich wichtig im Leben ist, ich bin entspannt und ausgeglichen
und vieles mehr.
Das allerdings ist alles nur der Nebeneffekt.
Denn ich kam zur Synergetiktherapie, weil ich urplötzlich Todesangstpanikattacken
mit Hyperventilationen inkl. Krankenhauseinlieferung hatte, die mit Valium und
Gesprächstherapie behandelt wurden. Alle teuren medizinischen Untersuchen
konnten (konsequenterweise) keinen Befund liefern.
Sehr schnell merkte ich dann, das kann es wohl nicht sein.
In einer Woche Therapieaufenthalt war ich ein neuer Mensch, voller Liebe, Harmonie
und Gesundheit! Und das ist es doch! Bin ich mit mir selbst in Harmonie werde
ich zwangsläufig gesund! Gesundwerden quasi als Nebeneffekt bei den Selbsterfahrungs-Innenweltreisen.
Heute nehme ich kein Valium, brauche keinen Psychater oder Psychologen und wenn
irgendwann mal wieder etwas anstehen würde, dann würde ich ausschließlich
auf die Synergetik-Therapie zurückgreifen.
Schlussfolgerung:
Die Grundrechte, die aus dem Grundgesetz, Art. 1 und 2 ergeben, werden durch das
Berufsausübungsverbot verletzt.
Tatbestand:
Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat das Berufsausübungsverbot für
die Synergetik-Therapeuten ausgesprochen und verletzt damit das in Art. 12 verankerte
Grundgesetz auf Berufsfreiheit.
Begründung des Widerspruchs:
Die Synergetik-Therapie ist als Beruf anerkannt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes beruht auf fehlenden Hintergrundinformationen
und zu wenigen Fachmeinungen.
Als Geschäftsführerin einer mittelständischen Volkhochschule, deren
Schwerpunkt der Gesundheitsbereich ist, habe ich mit den unterschiedlichsten Richtungen
Kontakt. Ebenfalls war ich bei der Mannheimer Abendakademie ausschließlich
für die Planung Gesundheitsstudio zuständig, so dass ich auch hier genügend
Therapien und Entspannungsformen kennen gelernt habe. Nicht nur aus Gesprächen
und Kurskonzepten, sondern hauptsächlich aus Kurshospitationen, ich denen
ich live mitmache.
Ich behaupte also, im Gegensatz zu vielen Fachexperten, die über Ihren Tellerrand
nicht rausschauen können (oder wollen), einen sehr guten Überblick über
die verschiedenen Selbstfindungsmöglichkeiten zu haben.
Und Synergetik-Therapie hat weder etwas mit Hypnose noch mit anderen Suggestionen
noch mit Beratung oder Ähnlichem zu tun.
Als voll überzeugte Klientin habe ich die Berufsausbildung begonnen, mit
dem Ziel, Synergetik-Therapeutin zu werden. Wir arbeiten mit Traumatas, mit dem
inneren Kind und vielem mehr. Und jeder Auszubildende muss zu jedem Thema einmal
den Klienten begleiten, einmal Protokoll führen und Musik machen, aber auch
als Übungsklient liegen. Daher verstehen wir ja auch so viel von der Innenwelt.
Weil wir alles selbst durchmachen „dürfen“! Wir wissen nicht
was dem Klienten fehlt, wir können auch keine Schublade aufmachen und sagen:
„Du hast das und das, da machen wir mal das und das“. Nein! Ganz im
Gegenteil! Wir können zwar anhand von ähnlichen Bildern (Selbstähnlichkeitsprinzip)
relativ schnell erkennen, dass der Klient in seiner Innenwelt nach einem bestimmtem
Muster vernetzt ist und in der Außenwelt ein selbstähnliches Verhaltensmuster
hat, aber selbst das ist für die Arbeit nicht wirklich wichtig. Denn die
Auflösung kann immer nur ganz individuell und niemals nach einem Schema erfolgen.
Nur wenn der Prozess freilaufend und vom Klienten bestimmt ist, werden die neuronalen
Bindungen „gesprengt“ wie in einem neuronalen Feuerwerk und auf synergetische
Art und Weise in neuer, positiver Logik verknüpft.
Und ich kenne keine Ausbildung, keinen Beruf, bei dem der Therapeut selbst alle
Phasen von Hoch und Tief als „Übungsklient“ durchlaufen hat.
Welcher Psychologe kann sich schon wirklich einfühlen? Und welcher übliche
Therapeut hat denn schon den Mut einen Klienten/Patienten wirklich in die tiefsten
Ebenen seiner Gefühlswelt zu begleiten? Ich kenne keinen! Und das Verrückte:
Nur wer ganz unten in sich war, der fühlt Befreiung ohne Ende und das ganz
Unten wird ja von jeder Therapie geradezu vermieden. Diese Befreiung als Klient
zu erleben, ist schon unglaublich. Aber das schönste Geschenk ist, wenn mir
als angehendem Therapeuten die Tränen nach einer gehaltenen Sitzung über
die Wangen laufen, weil ich eine so unendlich tiefe Dankbarkeit spüre, wenn
am Ende der Sitzung der Klient wieder mehr zu sich selbst gefunden hat, ein bisschen
mehr lebt und dadurch im besten Falle, auch ein bisschen mehr gesund wird.
Auch der physikalischen Grundlage der Synergetik-Therapie, der Determistik, kann
ich nur zustimmen, bin ich auch auf diesem Gebiet nicht ganz unwissend, da ich
auf meinem Weg zum Abitur auf dem technischen Gymnasium den Chemie-Leistungskurs
gewählt hatte und auch Physik nicht zu kurz kam.
Außerdem beschäftige ich mich seit langem mit Philosophie und anderen
ganzheitlichen Grundsätzen und kann immer wieder nur feststellen, dass die
Synergetik-Therapie alles in einem vereint.
Auf der neuronalen Bindungsebene muss man sich nur die 2003 erschienene CD vom
Direktor des Max-Planck-Insituts für Hirnforschung, Wolf Singer anhören
(und verstehen) und kommt wieder zu dem Entschluss: auch Singer bestätigt
die Synergetik-Therapie (unbeabsichtigt).
Zu Guter letzt muss ich auch noch Ihr Argument entkräften, dass wir rückwärts
von 10 bis 1 zählen, um den Klienten in den gewünschten Alpha-Zustand
zu bringen. Das ist einer von zig möglichen Entspannungstexten und es reicht
völlig aus, nur mit meiner Stimme den Körper des Klienten zu entspannen,
er muss auch gar nicht eine Treppe hinunter, die Reise kann i
Schlussfolgerung:
Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil auf Grund nachlässig zusammengetragenen
Beweismaterials gefällt.
Ich unterstelle den Juristen der Entscheidungsbehörden, dass diese sich kaum
ein fachgerechtes Urteil auf Grund dieser unterschiedlichsten Aspekte bilden konnten
(und können werden) und fordere die Justiz auf, erst nach umfangreicher Recherche
und ausreichender Fachkompetenz zu einem Urteil zu kommen und damit Ihrer Pflicht
zur sorgfältigen Beweiszusammentragung nachzukommen.Finanzielle Folgen, die
aus dem ausgesprochenen Berufsverbot entstehen, sind voll einklagbar.
Seit 1 _ Jahren arbeite ich auf dieses Ziel, gemeinsam mit meinem Mann hin. Über
die finanziellen Folgen, die uns dann, wenn ein Projekt gekauft und ausschließlich
über die Praxis finanziert wird, ganz zu schweigen. Bei einem etwaigen, zukünftiges
Berufsverbot werde ich die Ausbildungs- und Projektkosten einklagen.