Sylke Urhahn

Widerspruch nach Berufsverbot

Infocenter Goslar für ganzheitliche Therapiemethoden Praxis für synergetik Therapie Sylke Urhahn
Petersilienstr. 30, 38640 Goslar, Tel. 05321-393165, Fax: – 393166

Eilantrag
Landkreis Goslar
z.Hd. Amtsleiter Gesundheitsamt
Herrn Dr.Henninghausen
Klubbgartenstr. 6
38640 Goslar Goslar, den 15.01.2004

Widerspruch zur sofortigen Aufhebung der „Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling und die Anordnung des sofortigen Vollzuges zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“ lt. Bescheid des Gesundheitsamtes, stellv. Amtsleiter Dr. Martin Hepp, Landkreis Goslar vom 08.01.2004 

zugestellt am 09.01.2004


Sehr geehrter Herr Dr. Henninghausen,
als verantwortlicher Amtsleiter des zuständigen Gesundheitsamtes wende ich mich heute an Sie, da Ihr Stellvertreter Herr Dr. Hepp an einer Klärung des derzeitgen Konfliktes nicht interessiert ist „Die Ausübung der Synergetik Therapie/Synergetik Profiling fällt nicht unter das Heillpraktikergesetz §1“. Die Synergetik Therapie ist ein freier Beruf oder Gewerbeberuf, eine Anleitung und Ausbildung zur Selbstheilung, Training von Handlungskompetenz, kurz Erfahrung mit sich selbst“. Hiermit fordere ich Sie umgehend zu einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Bernd Joschko als Begründer der Synergetik Therapie auf. Bitte teilen Sie mir Ihren nächstmöglichen Termin mit.
Weiterhin widerspreche ich dem Bescheid des Gesundheitsamtes Goslar, stellv. Amtsleiter Dr. Martin Hepp vom 08.01.2004, zugestellt am 09.01.2004 in allen Punkten (Kopie des Schreibens anbei):

1. Die Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling
2. Die Anordnung zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“
3. Die Anordnung des sofortigen Vollzuges von Ziffer 1 und 2
4. Die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 € für den Fall der selbständigen Fortführung der Synergetik-Therapie/Synergetik-Profiling.
5. Die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.
Begründung der sofortigen Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004:
Der Bescheid begründet die sofortige Untersagung der Ausübung der Tätigkeit, dass sie „eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellt“

Diese Unterstellung ist nicht relevant,
1. da es keinerlei Anzeichen für eine akute Gefahr gibt und dies seit mittlerweile 10 Jahren nicht.
2. die Synergetik Therapie ein freier Beruf oder ein Gewerbeberuf ist und das Gesundheitsamt für diese Berufsspate nicht zuständig ist.3. Das Gesundheitsamt keine Befugnis hat Berufe zu bewerten, zu genehmigen oder zu untersagen.
4. Mein Recht auf Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz
5. Seit 5 1/2 Jahren verdiene ich als selbständige Synergetik Therapeutin meinen Lebensunterhalt. Die Untersagung der Ausübung meiner Tätigkeit heißt in der logischen Konsequenz, dass ich ab sofort das Sozialamt aufzusuchen habe.

Bis zur Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004 ist jede meiner Tätigkeit in Goslar eine Ausbildungstätigkeit. Hierzu ist ein Vertrag mit dem Synergetik Therapie Institut, Inhaber Bernd Joschko, geschlossen. Ich weise sie daraufhin, dass ich bereits seit April 1998 Mitarbeiterin des Synergetik Therapie Instituts bin und seit Oktober 1998 als Ausbilderin arbeite.
Als Verbandsvorsitzende des Berufsverbandes für Synergetik Therapeuten und Therapeutinnen, kurz BVST e.V. bin ich stellvertretend für mehr als 120 Verbandsmitglieder hier vor Ort. Ich habe den Auftrag den Beruf des Synergetik Therapeuten in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und das mit dem Gesundheitsamt Goslar zu klären, das der Beruf des Synergetik Therapeuten als weder unter das Heilpraktikergesetz noch unter das Psychotherapeutengesetz fallend als freier Beruf ausgeübt werden kann.

In Erwartung einer umgehenden Stellungnahme bzw. der Mitteilung eines kurzfristigen Gesprächstermines verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Kopie Beschluß BVST-Vorstand
Sylke Urhahn
-Synergetik Profiler, Berufsverbandsvorsitzende BVST e.V.-

Anlage 1: Beschluss BVST-Vorstand

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