Sylke Urhahn

Widerspruch Verwaltungsgericht Braunschweig

Infocenter Goslar für ganzheitliche Therapiemethoden – Sylke Urhahn
Petersilienstr. 30, 38640 Goslar, Tel. 05321-393165, Fax: – 393166

Eilantrag per Fax 0531-48830001+Post
Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig Goslar, den 15.01.2004

Widerspruch zur sofortigen Aufhebung der „Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling und die Anordnung des sofortigen Vollzuges zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“ lt. Bescheid des Gesundheitsamtes, stellv. Amtsleiter Dr. Martin Hepp, Landkreis Goslar vom 08.01.2004 zugestellt am 09.01.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1. Januar 2004 hat Herr Bernd Joschko als Begründer der Synergetik Therapie und Inhaber des Synergetik Therapie Institutes in Bischoffen-Roßbach, Bundesland Hessen, und meine Person Sylke Urhahn als Synergetik Profiler, in Goslar ein Ladenlokal als Zweigstelle des Synergetik Therapie Institut mit der Bezeichnung „InfoCenter Goslar für ganzheitliche Therapiemethoden“ eröffnet. In diesen Räumen bieten wir Informationsmaterial über ganzheitlich orientierte Therapiemethoden mit dem Schwerpunkt Synergetik Therapie, Vorträge, Seminare und Sitzungen als Anleitung und Ausbildung zur Selbstheilung an.

Des weiteren bieten wir ab dem Sommer eine Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten an. Ausgebildet wird seit 10 Jahren in diesem Beruf im Synergtik Therapie Institut in Bischoffen-Roßbach. Dieser Beruf ist ein eigenständiges Berufsfeld, fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz und ist als freier Beruf oder als Gewerbeberuf definiert. Der Beruf umfasst derzeit bundesweit bis Österreich, Schweiz und Lichtenstein, ca. 300 Synergetik Therapeuten. Die Ausbildung ist vom Hessischen Sozialministerium „als ordentlich auf den Beruf vorbereitend“ rückwirkend seit 1996 genehmigt und von der Mehrwertsteuer befreit. Die Berufskennziffer beim Arbeitsamt lautet 8511107.

Begründung der sofortigen Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004:
Der Bescheid begründet die sofortige Untersagung der Ausübung der Tätigkeit, dass sie „eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellt“

Diese Unterstellung ist nicht relevant,
1. da es keinerlei Anzeichen für eine akute Gefahr gibt und dies seit mittlerweile 10 Jahren nicht.
2. Die Synergetik Therapie ein freier Beruf oder ein Gewerbeberuf ist und das Gesundheitsamt für diese Spate nicht zuständig ist.
3. Das Gesundheitsamt hat keine Befugnis Berufe zu bewerten, zu genehmigen und zu untersagen.
4. Die Untersagung des von mir seit 5 1/2 Jahren (seit 1. August 1998) ausgeübten Berufes nimmt meine gesamte wirtschaftliche Lebensgrundlage.

Somit fordere ich Sie auf mit sofortiger Wirkung den Bescheid in allen 5 Punkten des Schreibens vom 08.01.2004 aufzuheben. Sie umfassen
1. Die Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling,
2. Die Anordnung zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“
3. Die Anordnung des sofortigen Vollzuges von Ziffer 1 und 2
4. Die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 € für den Fall der selbständigen Fortführung der Synergetik-Therapie/Synergetik-Profiling.
5. Die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylke Urhahn
-Synergetik Profiler, Berufsverbandsvorsitzende BVST e.V.-

Anlage 4 Seiten

Bernd Joschko

Widerspruch Verwaltungsgericht Braunschweig

Absender:
Synergetik Therapie Institut – Zweigstelle Goslar
Petersilienstr. 30
38640 Goslar

Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig

15.1.04
Betrifft: Bescheid des Gesundheitsamtes im Auftrag von Dr. Hepp vom 8.1.04 zugestellt am 10.1.04 – Ausübung der Heilkunde

Gegen den Bescheid erhebe ich Einspruch in allen Punkten.
Der Sofortvollzug ist sofort aufzuheben.

Begründung:
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es nicht Therapiemethoden zu bewerten, zu genehmigen oder zu untersagen.
Es existiert keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Gesundheit.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Beurteilung von Werbeschilder von Gewerbebetrieben.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Aufgabe, Aussagen im Internet zu bewerten.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Androhung von Ordnungsgeldern.
Dr. Hepp verstößt gegen fundamentale Grundrechte. Ich sehe mich in meinem Recht der freien Berufsausübung als Synergetik Profiler verletzt und verboten.
Ich sehe mich in dem Recht eingeschränkt Werbung für meine Tätigkeit als Synergetik Profiler zu machen.
Ich sehe fundamentale Rechte meiner Kunden eingeschränkt: Das Recht auf Information in der eigenen Innenwelt, das Recht Selbsterfahrung zu machen, das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf spirituelle Erfahrungen, also dem Recht auf Religionsausübung, dem Recht auf Selbstheilung.
Als Sofortmassnahme habe ich alle meine Tätigkeiten zur Ausbildung erklärt und lege dies auch meinen Kunden vor, sodaß ich mit jedem Klienten einen Lernvertrag – Ausbildungsvertrag – abschliesse.
Bitte heben Sie den Sofortvollzug sofort auf, damit ich wieder meine Therapeutentätigkeit aufnehmen kann.

Weitere Informationen sehen Sie im Internet unter www.synergetik-therapie-institut.de
www.synergetik.net
www.infocenter-goslar.de

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko

Nach oben scrollen