Bernd Joschko Synergetik Profiler |
Bernd
Joschko 4. Feb. 2004: "Ich will, daß jede Art von Selbsterfahrung,
die zu mehr Gesundheit führt - ob Yoga, Tai Chi, "Schreitherapie",
Fantasiereisen, Synergetik...usw...in Deutschland überall erlaubt
ist. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstheilung, genauso, wie auf medizinische
Versorgung. Bedingung ist selbstverständlich: Keine Schädigung
der Volksgesundheit und Selbstzahler. Der Arzt, Heilpraktiker und Synergetik
Therapeut können sehr gut zusammen arbeiten. Diese
Haltung wurde mit Datum vom 13.
Februar 04 vom Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt. AZ
5B7/04. München, H.Dobmeier, hat mit Datum vom 8. April die Synergetik Therapie im Stadtgebiet von München als akute Gefahr eingestuft und eine synergetische Innenweltreise mit 15.000 Euro Bußgeld belegt. ... Das kann keiner mehr bezahlen.... |
Der Überwachungsstaaat: Bernd Joschko hat maßgeblich mitgearbeitet ihn zu verhindern - Lesen Sie die unglaubliche Story als Titelgeschichte des Spiegels 1/1983 Heute will Bernd Joschko, daß jeder das Recht auf Therapiefreiheit hat und das Recht auf Selbstheilung. In Goslar und München wurde seine Synergetik Therapie verboten: Es besteht akute Gefahr? Für wen?? |
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Bernd
Joschko: "Ich fordere das Recht auf Selbstheilung - auch im Landkreis
Goslar Herr Dr. Hepp: Die Irrenmedizin hat ausgedient - Siehe aktueller BIO-Artikel. Herr Dr. Hepp, Sie sollten sich auch aus beruflichen Gründen Ihren Patienten zuliebe dringend der Innovation der Synergetik Therapie zuwenden, Sie hätten viel von mir lernen können. |
Bernd
Joschko, Physik-Ing. Ich war mit am Aufbau von "innerer Sicherheit" in Form von Rasterfahndungen gegen Terroristen beteiligt, aber den Aufbau des "Orwell-Staates" konnte ich nicht weiter mittragen, denn die Rasterfahndungsmaßnahmen dehnten sich auch auf die Friedensbewegung und die Startbahn-West -Die Grünen- aus. Der BGH installierte auf Grund der vielen Bürgerproteste anschliessend das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Zuviel "Sicherheit" hat Nachteile.
Und was meinte der Bund der Kriminalbeamten zu Menschen, die rechtlich neue Wege gehen? Hier klicken |
Neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 2. März 2004 zum Thema Berufsfreiheit und HP-Gesetz
Öffentlicher Brief an die Verantwortlichen für die Gesetzgebung in Deutschland
Bernd Joschko: Krebsvortrag vom 5.Okt.2002 in Kassel
Praxis für Synergetik Therapie
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positive Aussagen über die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten
Was sagen 23 Goslarer
Profiler-Seminarteilnehmer? 22.Feb.04 :-) Sie
sehen keine Gefahr und einige wollen die Ausbildung machen. Einer hat sich in
der Zwischenzeit von seiner Leukämie selbst befreit.
Meine Antwort vom 16. Januar 2004 als Offener Brief und Widerspruch an das Verwaltungsgericht
Bernd Joschko: Presseerklärung vom 28. Januar 2004: Aufruf an die freie Presse
Regine Körner vom Landkreis Goslar sieht überall Gefahren
Synergetik Therapeuten brauchen keine Heilpraktikerprüfung
Verwaltungsgericht Braunschweig urteilt am 13. Feb. 2004: GG §12 wird nicht beachtet. Dürfen Gerichte Grundgesetze mißachten?
Meine Antwort auf dieses "Urteil" - dürfen Kranke keine Selbsterfahrung machen?
"Polizei-Mützenklau" - Quicktime-Movie 3,6 MB zeigt wie Kreative mit dem Thema "Autorität" umgehen
Regine Körner an das OVG Lüneburg:"Durch die HP-Überprüfung soll u.a. auch festgestellt werden, das Antragsteller auch die Grenzen ihrer Möglichkeit kennen". Was die "Denk-Grenzen" sind, bestimmt das Gesundheitsamt. Gesinnungsüberprüfung?
Neue Sichtweisen werden vom Gesundheitsamt Goslar einfach ignoriert - dürfen nicht sein, denn sie sprengen die eigenen Denkgrenzen - und die sind "heilig". "Konflikte als Ursachen von Krankheiten" ist in ganzheitlicher Sichtweise längst bekannt. Hier wieder ein aktueller Bericht von raum & zeit Nr. 129 Mai/Juni 2004 über Diagnoseschocks und Konflikte. Der Begründer der Synergetik Therapie Bernd Joschko hat ebenfalls schon seit 10 Jahren diese Sichtweise kund getan (z.B. Paracelsusmesse Wiesbaden 1996 - Flugblatt für Neue Medizin von Dr. Hamer) (siehe auch Flugblatt von 1995 "Ist die Erde eine Scheibe" zur Unterstützung für Dr. Hamer wg. seinem Landgerichtsprozess in Köln 1997) und steht jetzt wg Akutverbot seiner Therapeutentätigkeit vor dem OVG Lüneburg. Lesen Sie diesen aktuellen Artikel vom Mai/Juni 2004 über die Anwendung der "Neuen Medizin" in raum&zeit 129 und erweitern Sie Ihren Horizont.
Prof. Dr. Rohlfing erhebt in unserem Auftrag am 17.2.2004 Einspruch beim Verwaltungsgericht Braunschweig und am 22.3.04 beim OVG Lüneburg.
Kurze
Hinweise von Bernd Joschko an Pascal Rath zu dessen Einschätzung vom 23.
März 2004: Synergetik Therapie sei eine Psychotherapie:"Die
von Ihrem Mandanten als meditative Haltung dargestellte Tiefenentspannung stellt
ein psychotherapeutisches Verfahren dar"
Wieso können Verwaltungsbeamte Therapiemethoden beurteilen? Woher weiß
er das?
Pascal Rath schlussfolgert:"Ihr Mandant vereint
in der Synergetik-Therapie verschiedene Ansätze anerkannter Psychotherapieverfahren,
wobei eindeutig eine große Ähnlichkeit zum "Katathymen Bilderleben"
besteht. Das ändert jedoch nichts daran, dass der jeweilige Therapeut die
Heilkunde ausübt.Werden diese Therapieformen von Therapeuten ohne die notwendigen
medizinischen Fähigkeiten ausgeführt, kann es bei den. o.g. Kontraindikationen
zu massiven Komplikationen bis hin zum Auftreten von psychischen Schüben
kommen.Insbesondere stellt das unterbliebene therapeutische Gespräch nach
Durchführung der Imagination, eine erhebliche Gefährdung des Patienten
dar, da der nun evtl. mit den Bildern des Unterbewußtseins konfrontierte
Patient ohne therapeutische Hilfe seinen Ängsten, Konflikten, etc. ausgesetzt
ist. Die Ausübung der Synergetik-Therapie/Profiling ist in tatsächlicher
Hinsicht geeignet Patienten Schäden zuzufügen".
Mit dieser Argumentation überlebt keine einzige Selbsterfahrungsmethode,
die es zu 1000 gibt oder anders gesagt, wir (Pascal Rath und die Gesundheitsämter)
wollen nicht, daß irgend jemand anders erfolgreich heilt, der kein Arzt
ist. Heilen verboten in Deutschland - Selbstheilung auch!
Meine Antwort: Wenn Synergetik Therapie so ähnlich wäre, wie "Katathymes
Bilderleben" wäre ich schon längst pleite! Was sagt der bekannte
Psychotherapiekritiker Prof. Klaus Grawe dazu (Psychotherapie im Wandel - Seite
240): "Die Befundlage zur Wirksamkeit und
zu sonstigen Wirkungsaspekten des Katathymen Bilderlebens ist daher nicht eben
eindrucksvoll. Vorläufig muß die Wirksamkeit des katathymen Bildererlebens
als nicht bestätigt angesehen werden. Es müssten nicht nur weit mehr
und qualitativ bessere Studien mit stichhaltigen Wirksamkeitsnachweisen vorgelegt
werden, sondern entsprechende Untersuchungsmethoden müssten auch unabhängig
vom Begründer des Verfahrens repliziert werden, ehe dem Katathymen Bilderleben
der Status eines wissenschaftlich bewährten Therapieverfahrens eingeräumt
werden könnte".
Da kann ich nur sagen, da vergleicht Pascal Rath - der selbst keine
Therapiemethoden-Ahnung hat - meine hocheffektive Selbstheilungsmethode durch
Selbsterfahrung mit einer unwirksamen von einem Arzt "erfundenen"
Methode und verbietet diese, weil ich kein Arzt bin. Stimmt - die meisten Ärzte
haben keine Ahnung von Selbstheilung. Man sollte mir für meine "Neuropsychotherapie"
den alternativen Nobelpreis geben, anstatt meine sehr erfolgreiche und gewünschte
Arbeit als Gefahr darzustellen. Gefahr für wen? Für die Ärzte,
die mit unwirksamen Methoden Patienten verlieren, die dann zu Synergetik Therapeuten
abwandern und dort für ihr eigenen Geld eine sehr wirkungsvolle und ungefährliche
Dienstleistung bekommen! Kein einziger Klient hat sich je beschwert! Oder wollte
sein Geld zurück. Doch kaum führen die Arztpraxen 10 Euro Eintritt
ein, bleiben bis zu 25% der Patienten weg. Was sagt uns das - Herr Pascal Rath
?
Schade,
dass Sie die vielen Zuschriften von Fachleuten, die die Synergetik Therapie
kennen - also von Klienten und Synergetik Therapeuten, ignoriert haben. Das
spricht nicht für Sie - Herr Pascal Rath - Hier
klicken (per
mail zugestellt am Dienstag 11. Mai 2004 - 23.17).
Damals, am 1. Sept. 2003, hatte ich Ihnen, Herr Pascal Rath, einen intelligenzfreien
Zustand der Beurteilungsfähigkeit zugebilligt. Ich finde, es hat sich
nichts geändert, obwohl Ihnen so viele Menschen (über 100) zum Teil
sehr ausführlich von ihren Erfahrungen mit dieser Therapiemethode berichteten.
Alle sind nun Bestandteil Ihrer amtlichen Beurteilungs-Unterlagen und wurden
demnach auch von Ihnen gelesen. Hier
Klicken
1 Monat später: Herr Pascal Rath, was sagen Sie jetzt? Das OVG Lüneburg hat extra mehrfach auf den §12 GG hingewiesen. Den müssen Sie doch auch respektieren. H. Dr. Hepp hat hoffentlich auch hinzugelernt, daß man das Grundgesetz achten soll. Pressetext
Dr.
Hepp sucht immer noch nach Menschen im
Januar 2005 , die ihm helfen, und die Synergetik Therapie auch als "gefährlich"
ansehen.