Eilantrag
Landkreis Goslar
z.Hd. Amtsleiter Gesundheitsamt
Herrn Dr.Henninghausen
Klubbgartenstr. 6
38640 Goslar Goslar, den 15.01.2004
Widerspruch zur sofortigen Aufhebung der „Untersagung der selbständigen
Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling und die Anordnung
des sofortigen Vollzuges zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis
an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“ lt. Bescheid
des Gesundheitsamtes, stellv. Amtsleiter Dr. Martin Hepp, Landkreis Goslar vom
08.01.2004 zugestellt am 09.01.2004
Sehr geehrter Herr Dr. Henninghausen,
als verantwortlicher Amtsleiter des zuständigen Gesundheitsamtes wende
ich mich heute an Sie, da Ihr Stellvertreter Herr Dr. Hepp an einer Klärung
des derzeitgen Konfliktes nicht interessiert ist „Die Ausübung der
Synergetik Therapie/Synergetik Profiling fällt nicht unter das Heillpraktikergesetz
§1“. Die Synergetik Therapie ist ein freier Beruf oder Gewerbeberuf,
eine Anleitung und Ausbildung zur Selbstheilung, Training von Handlungskompetenz,
kurz Erfahrung mit sich selbst“. Hiermit fordere ich Sie umgehend zu einem
gemeinsamen Gespräch mit Herrn Bernd Joschko als Begründer der Synergetik
Therapie auf. Bitte teilen Sie mir Ihren nächstmöglichen Termin mit.
Weiterhin widerspreche ich dem Bescheid des Gesundheitsamtes Goslar, stellv.
Amtsleiter Dr. Martin Hepp vom 08.01.2004, zugestellt am 09.01.2004 in allen
Punkten (Kopie des Schreibens anbei):
1. Die Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie
und des Synergetik-Profiling
2. Die Anordnung zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis
an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“
3. Die Anordnung des sofortigen Vollzuges von Ziffer 1 und 2
4. Die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 € für den
Fall der selbständigen Fortführung der Synergetik-Therapie/Synergetik-Profiling.
5. Die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.
Begründung der sofortigen Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004:
Der Bescheid begründet die sofortige Untersagung der Ausübung der
Tätigkeit, dass sie „eine akute Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Gesundheit darstellt“
Diese Unterstellung ist nicht relevant,
1. da es keinerlei Anzeichen für eine akute Gefahr gibt und dies seit mittlerweile
10 Jahren nicht.
2. die Synergetik Therapie ein freier Beruf oder ein Gewerbeberuf ist und das
Gesundheitsamt für diese Berufsspate nicht zuständig ist.3. Das Gesundheitsamt
keine Befugnis hat Berufe zu bewerten, zu genehmigen oder zu untersagen.
4. Mein Recht auf Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz
5. Seit 5 1/2 Jahren verdiene ich als selbständige Synergetik Therapeutin
meinen Lebensunterhalt. Die Untersagung der Ausübung meiner Tätigkeit
heißt in der logischen Konsequenz, dass ich ab sofort das Sozialamt aufzusuchen
habe.
Bis zur Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004 ist jede meiner Tätigkeit
in Goslar eine Ausbildungstätigkeit. Hierzu ist ein Vertrag mit dem Synergetik
Therapie Institut, Inhaber Bernd Joschko, geschlossen. Ich weise sie daraufhin,
dass ich bereits seit April 1998 Mitarbeiterin des Synergetik Therapie Instituts
bin und seit Oktober 1998 als Ausbilderin arbeite.
Als Verbandsvorsitzende des Berufsverbandes für Synergetik Therapeuten
und Therapeutinnen, kurz BVST e.V. bin ich stellvertretend für mehr als
120 Verbandsmitglieder hier vor Ort. Ich habe den Auftrag den Beruf des Synergetik
Therapeuten in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und das mit dem Gesundheitsamt
Goslar zu klären, das der Beruf des Synergetik Therapeuten als weder unter
das Heilpraktikergesetz noch unter das Psychotherapeutengesetz fallend als freier
Beruf ausgeübt werden kann.
In Erwartung einer umgehenden Stellungnahme bzw. der Mitteilung eines kurzfristigen
Gesprächstermines verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Kopie Beschluß BVST-Vorstand
Sylke Urhahn
-Synergetik Profiler, Berufsverbandsvorsitzende BVST e.V.-