Synergetik-Profiler Uwe Ibenthal
Flugblattaktion am 42. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Synergetik
Therapie fällt unter das Lebensbewältigungshilfegesetz
Uwe Ibenthal betreut Stammtisch der Neuen Medizin nach Dr. Hamer im neuen infoCenter
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Wie alles anfing:
Der Fall des Gesundheitsamts Goslar
Uwe Ibenthal machte die Ausbildung
zum Synergetik Therapeuten.
Sein Gesundheitsamt bekommt Wind davon, denn er verdient sich als Sozialhilfeempfänger
selbst Geld hinzu und meldet dies auch brav. Er wird auf's Amt zitiert. Dr.
Hepp redet mehr als er - Später bekommt er einen Bescheid - er darf nicht
mehr arbeiten.
Hier eine erste Mail im März 2003
Hallo an alle,
es ist sicher für euch wichtig den Stand der Dinge zu erfahren, da diese
Angelegenheit uns irgendwo, irgendwann alle betrifft, ohne zu ahnen das ich
der Nächste bin.
Der "Nächste" wurde ich bereits im März, nachdem ich vom
Amt eingeladen wurde.
Es fand ein Informationsgespräch statt, bei dem ich kurz meine Tätigkeit
beschrieben habe. Kurz, weil der Amtsarzt schon informiert war (Info per Post
und Internet) und weil er die meiste Zeit aufgewendet hat, mir die Gefahren
der Therapie Methode zu erklären. (schwere psychische Veränderungen)
Das Angebot eine HP Prüfung o. unter Aufsicht eines Arztes hab ich nach
Bedenkzeit abgelehnt. Danach, habt ihr ja schon mitbekommen, kam der Bescheid.
...
Halte euch auf dem Laufenden - Uwe
Der Synergetik Therapeut bekommt
kurzerhand ein Tätigkeitsverbot mit Androhung einer Strafe. Er wendet sich
an seinen Berufsverband, dessen Vorsitzende sofort per Fax Einspruch erhebt.
Die Antwort kommt innerhalb von zwei Tagen von Gabriele Schacht:
„Zu Ihrer Information habe ich Herrn Uwe Ibenthal kein Berufsverbot ausgesprochen.
Dies ist schon allein deswegen nicht möglich, da es sich nach meinen Kenntnissen
bei der Synergetik Therapie um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und
mir ein derartiges Berufsbild nicht bekannt ist.
Ich habe ihm lediglich die selbstständige Ausübung der Synergetik
Therapie untersagt, da sie eine Ausübung der Heilkunde darstellt und er
nicht eine entsprechende Erlaubnis gem. § 1 des HPG in der zur Zeit geltenden
Fassung hat und auch nicht unter Aufsicht einer befugten Heilperson (HP o. Arzt)
tätig sein möchte. Meine Rechtsauffassung wird sowohl von meiner zuständigen
Bezirksregierung in Braunschweig, als auch vom Nds. Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover bestätigt“...
Sich ein bischen dumm stellen schadet
ja nie – oder hier sieht man wie schnell ein im Grundgesetz garantiertes
Recht auf Ausübung der freien Berufswahl Staatsbeamte ignorieren. Man habe
den Beruf nicht im Berufsregister gefunden, also sei er nicht anerkannt. ...Tja,
neue Berufe sind halt neu.
Bernd Joschko, der Begründer der Synergetik Therapie, gibt Informationsunterstützung
per Fax an das Gesundheitsamt Goslar.
Briefe an das Gesundheitsamt Goslar von Bernd Joschko vom 26. Mai und 14. Juni 2003 - Hier Klicken
Stand:
Montag, der 16. Juni 2003
Jetzt lesen Sie diese Informationen hier im Internet. Bitte verbreiten sie diese
und geben Sie Ihre Meinung auch direkt an das Gesundheitsamt Goslar –
bzw. gerne auch an das Synergetik Therapie Institut.... Danke
An das Gesundheitsamt Goslar z.Hd. Dr. Hepp, Frau Schacht - H. Kaupe - Heinrich Pieper Str. 9 - 38619 Goslar
Selbsterfahrung wird nie unter ein Gesetz zu bringen sein - es ist ein Bürgerrecht... und eine Motivationsschnüffelei konnte sich nur die DDR leisten. Menschen in zwei Katagorien pressen zu wollen, solche mit Krankheiten und solche ohne - wie soll das gehen? Uns liegen viele Briefe vor, wo verschiedene Staatsanwälte "Betroffene - sog. Opfer" vorgeladen haben - alle haben sich über diese "Staatseinmischung" massiv beschwert. Der Überwachungsstaat hat keine Chance mehr. Bald darüber hier mehr.
(Später werden wir erfahren, daß Dr. Hepp erst jetzt ein "Gutachten" von Prof. Revenstorf Uni Tübingen anfertigen läßt, was beim Verwaltungsgericht gegen die Anwendung der Synergetik Therapie interpretiert wird.)
Stand der Dinge zum 1. September 2003
Der Betroffene Synergetik Therapeut hat schriftlich sehr ausführlich und detailiert Einspruch erhoben. In der zuständigen Bezirksregierung Braunschweig hat der Sachbearbeiter Pascal Rath den Widerspruch zurückgewiesen. Die nunmehr anstehende Klageerhebung beim Verwaltungsgericht steht an - die Frist läuft ab. Das Synergetik Therapie Institut hat nochmal ein Vermittlungs- und Gesprächsangebot gemacht.
Intelligenzfreier Zustand der Beurteilungsfähigkeit
Hier ist dieser Brief vom 1. Sept.2003
Brief an Pascal Rath - Bezirksregierung Braunschweig - Hier klicken
Kopie an: Uwe Ibenthal, Gesundheitsamt Wetzlar, Berufsverband BVST, Netzwerk
Synergetik Therapeuten, Internet (www.heilpraktikergesetz.de)
Lesen hier die spannende Real-Story......bald geht es weiter...
Ab 1. Oktober 2003 wurde ein infoCenter für ganzheitliche Therapie in Goslar in der Innenstadt in der Fußgängerzone gegenüber einer Ärztepassage in der Petersilienstrasse 30 angemietet und Anfang dezember dekoriert und zum 1. Januar 2004 eröffnet. Die Berufsverbandvorsitzende Sylke Urhahn und der Begründer der Synergetik Therapie Bernd Joschko haben demonstrativ dort eine Praxis für Synergetik Therapie errichtet. Die offizielle Eröffnung erfolgt direkt am Anfang des neuen Jahres 2004 mit 31.000 Flugblättern, Vorträgen und einer fast ständig besetzten Beratungsstelle mit der Möglichkeit von Synergetik Therapie Einzelsitzungen. Alles weitere finden Sie unter
Brief an Dr. Hennighausen Amtsleiter des Gesundheitsamtes Goslar
Am 5. Januar war Dr. Hepp im infoCenter und hat
ein Berufsverbot ausgesprochen. Mit mir - Bernd Joschko - hat er nie gesprochen.
Seit 8. Januar 2004 gibt es einen Bescheid: ""Die
Durchführung Ihrer Tätigkeit als Therapeut stellt eine akute Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit dar." - Sofortverbot
ebenfalls für die Berufsverbandsvorsitzende BVSTe.V. Sylke Urhahn.
(Sie ist im Auftrag von 128 Mitglieder in Goslar. Siehe auch den aktuellen Beschluss
der Mitgliederversammlung vom 28. Februar 2004.)
Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht
Braunschweig das Sofortverbot bestätigt (13.Februar 2004) und wir sind
bis zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg hochgerutscht. Der Verwaltungsweg
geht über das Bundesverwaltungsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.
Selbstverständlich würde ich auch über ein Strafgericht gehen,
denn es geht um eine grundsätzliche Klärung des Rechts auf freie Berufsausübung
GG 12 und auf der Klientenseite geht es um das Recht auf Selbstheilung.
Gut das es einen Dr. Hepp gibt.
Es bleibt spannend...Bernd Joschko
Stand 1. März 2004: Wir eröffnen eine weitere Praxis in der Nähe...Wir wollen aufzeigen, daß Dr. Hepp alleine steht und das Verwaltungsgericht Braunschweig willkür walten ließ und das Grundgesetz auf freie Berufsausübung GG 12 mißachtet.
21. März 2004:
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen URTEIL VOM 2. MÄRZ unsere
Sichtweise betont und das Recht auf freie Berufsausübung GG § 12 bzgl.
des HP-Gesetzes bestätigt. Lesen
Sie dieses Urteil hier. Jetzt warten wird gespannt auf das Urteil des OVG
Lüneburg bzgl. Synergetik Therapeut etwa in 4 Wochen.