Brief vom 26. Januar von Bernd Joschko

An das Verwaltungsgericht Braunschweig 5. Kammer Az 5 B 7/04

An das Verwaltungsgericht Braunschweig

5. Kammer Az 5 B 7/04

Betrifft: Sofortaufhebung des Berufsverbotes – Synergetik Therapie ist keine Psychotherapie.

In der Verwaltungsrechtssache vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig steht die Behauptung des Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar, daß die therapeutische Tätigkeit des Bernd Joschko als Synergetik Therapeut und als Begründer seiner eigenen Methode eine akute Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellt. Das Sofortverbot hat auch die Berufsverbandsvorsitzende Sylke Urhahn bekommen, die stellvertretend für 122 Synergetik Therapeuten als Mitglieder steht.

Als einziges Argument wird von Regine Körner (im Auftrag des Landkreis / 26.01.04 – heute) folgendes angeführt:

„Aufgrund seiner Kenntnisse, die er im Rahmen von früher durchlaufenden Ausbildungsschritte zur medizinischen Psychotherapie erworben habe, stellt Dr. Hepp fest, dass die Synergetik-Therapie keineswegs als Selbsthilfe sondern vielmehr als suggestive Psychotherapie im Sinne einer Hypnose erfolgt. Dabei wirkt der Therapeut auf die seelische Verfassung des Patienten so nachhaltig ein, dass sowohl Kontraindikationen zu beachten sind, wie auch schwere seelische Krisen im Verlauf der Therapie nicht auszuschließen sind. Da sich die Therapie auch an schwer erkrankte Personen richtet, muss auch besorgt werden, dass sich vorbestehende Erkrankungen durch die seelische Belastung der Therapie kurzfristig bedrohlich verschlechtern können.

Diese Bewertung wurde auf Anfrage auch von der Deutschen Gesellschaft für Hypnose e.V. vertreten durch Prof. Dr. Revenstorf, Abteilung Klinische & Physiologische Psychologie Universität Tübingen bestätigt.“

Frage: Sollen sich jetzt Berufsgruppen gegenseitig bewerten? Ich glaube nicht, daß Prof. Revensdorf in der Lage ist, einen fremden ganzheitlichen Therapieansatz aus der Ferne zu bewerten ohne fachliche Gespräch zu führen, noch glaube ich, daß er ein Gutachten erstellt hat. Ich denke, er hat eine Meinung gegenüber Dr. Hepp vertreten. Meinungen sind keine Fakten. …

Fakt ist, es gibt keine Geschädigten und keine Gefahren – seit 15 Jahren. Der mündige Bürger braucht keine Einwilligung für seine Innenweltreise zu beantragen. Hat er eine schwere Krankheit steht er in Eigenverantwortung ebenso mit dem Arzt seines Vertrauens in Verbindung. Sollte er keinen Arzt wollen, hat er sehr wahrwscheinlich sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Der Synergetik Therapeut ist nicht befugt, Menschen zur Schulmedizin zu zwingen. Menschen haben das Recht auf Schulmedizin zu verzichten!

Fakt ist weiterhin, daß nur das Gesundheitsamt Goslar eine akute Gefahr sieht, andere Gesundheitsämter jedoch sehr oft sehr hilfreich und kooperativ bei der Zusammenarbeit mit Synergetik Therapeuten sind. Nur Dr. Hepp und Dr. Hennighausen vom Gesundheitsamt Goslar verweigern seit 7 Monaten jedes Gespräch mit dem Begründer der Synergetik Therapie Bernd Joschko.

Deshalb sind wir da. Wir sind eine Gefahr für Dr. Hepp, da wir die Öffentlichkeit informieren, wie wir dies auch schon in einem Brief im Sommer 2003 an ihn ankündigten: wenn er nicht mit uns redet, informieren wir die Öffentlichkeit über das 1. Berufsverbot an Uwe Ibenthal.

Natürlich kann man die Berufsfreiheit mit dem Heilpraktikergesetz einschränken, nur fallen wir nicht darunter. Es braucht auch hier harte Fakten – nicht nur seine Meinung. Siehe auch: Synergetik Therapeuten brauchen keine Heilpraktikerprüfung.

In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in einem Brief vom 4.6.2003 an eine Synergetik Therapeutin mitgeteilt, daß das Ministerium ein Gutachten erstellen ließ: „Im Hinblick auf die Fragestellung von Berührungspunkten der Synergetik Therapie zur Psychotherapie und ihren Methoden wurde Herr Dr. Gerhard Pawlowsky, als Mitglied des Psychotherapiebeirates “ hierzu beauftragt. Dr. Pawlowsky ist befähigt in Klinische und Gesundheitspsychologie, Personenzentrierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Supervision, Coaching.
In „seiner sehr umfassende Stellungsnahme“ kommt Dr. Pawlowsky zu dem klaren Ergebnis: „Es ist korrekt, Synergetik Therapie nicht als Psychotherapie anzusehen“.

Dr. Pawlowsky: „Der Synergetik Therapeut versteht sich als Anleiter, Begleiter, man könnte sagen: als Katalysator. Sofern die Klienten autonome Personen sind, und sofern Synergetik Therapie als Technik verstanden wird, ist eine Vorstellung über Krankheitsentstehung oder über Persönlichkeitsentwicklung nicht erforderlich. Der Klient ist zwar in einem verletzlichen, einem „nicht heilen „ Zustand (sonst könnte man nicht von Selbstheilung sprechen), und er ist dem – über Ausbildung nicht professionalisierten – jeweiligen Welt- und Menschenbild des Synergetik Therapeuten ausgesetzt; doch kann man davon ausgehen, dass der autonome Klient den Prozess mitgestaltet, im Bedarfsfall auch beenden kann. Es ist festzuhalten, dass die gegebenen Beschreibung – optimale – Prozesse im Klienten völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht, aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat.“…“Es wird – das sei anerkannt – versucht, jede inhaltliche Steuerung von Seiten des Therapeuten zu vermeiden.“…“Die Anbindung der Technik an eine ethische Haltung für den Umgang mit dem Klienten und mit Kollegen etc. in der schriftlichen Fassung von „Ethikrichtlinien“ scheint dagegen korrekt und sorgsam angelegt.“…“ Die Synergetik Therapie positioniert sich damit – sieht man von der konkreten Ausformung der Vorgangsweise ab – als Technik zwischen Rebirthing, Kinesiologie und Neurolinguistischem Programmieren“.

An die Richterin der 5. Kammer: Die Argumentation der Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs sieht nach „Stille Post“ wie aus Kindertagen aus:

Sie als Richterin bekommen etwas von Regine Körner über Dr. Hepp mitgeteilt, was der meint, und der bezieht sich auf eine Meinung eines Mitgliedes eines anderen Vereins – was dieser meint über meine von mir definierte Synergetik Therapie und das sollen Sie jetzt bewerten?? Und ich lege Ihnen ein Gutachten vor, von einem Fachmann aus dem Ausland im Auftrag eines Gesundheitsministeriums, der meine Unterlagen nur theoretisch erforscht hat und das sollen Sie jetzt gegeneinander abwägen??

Das kann nicht gut funktionieren. Fakt ist, es gibt keine geschädigten Personen, nur in den fantasievollen Hypothesen von Dr. Hepp. Es ist nicht auszuschließen, dass es mal einen Gefahrenmoment im Einzelfall geben könnte, wie in jedem Beruf, aber da setzt man sich zusammen und findet eine gemeinsame Lösung. Dies hat auch schon das Regierungspräsidium Darmstadt vorgeschlagen, das mir die „ordentliche Vorbereitung auf einen Beruf“ attestierte (Rückwirkend bis 1996). Bis jetzt habe ich leider noch keine Bewertungsstelle gefunden – auch das Gesundheitsministerium verweigert sich. Es gibt keine Bewertungsstelle in Deutschland zur Einschätzung der Gefahrenabwehr eines Berufes!!

Dr. Hepp’s Argumente halte ich allerdings für absolut ungeeignet und „dumm“. Daher ist das Sofortverbot sofort aufzuheben!

Für die Einschränkung der Grundrechte braucht es starke Fakten!!

Sie fragten weiter nach dem Unterschied zw. Synergetik Therapie und Profiling. Dr. Hepp hat ja beides verboten:

Selbst das BKA hatte vor 20 Jahren nur die terroristische Gefahrenabwehr als Argument, Rechte der Bürger einzuschränken. Dies reichte nicht, um die Pressefreiheit einzuschränken und so wurden die Pressenfotographen halt ohne ihr Wissen für Rasterfahndungsmaßnahmen eingesetzt, die Terroristen zu finden. Man sammelte alle Fotos, die ständig von Presseleuten geschossen wurden, fing den Funkverkehr ab und suchte nach selbstähnlichen Informationen z.B. in den Gesichtern der Personen. Also kurzgesagt: Mustererkennung hieß das Stichwort. Ich war als Ingenieur zuständig für die Entwicklung, Erforschung und Erprobung der Observationstechnik zur Rasterfahndung usw.

Ich fand diese Idee genial und darauf baut auch mein heutiges Profiling auf: Die relevanten Informationen in der Innenwelt des Klienten zu finden, die z.B. den Krebs verursachen. Diese Bilder kann nicht ich finden, sondern sucht der Klient selbst – ich helfe ihm mit meiner Erfahrung dabei. So wie beim BKA suchen nicht nur die BKA-Fahnder nach den Terroristen, sondern wird nur das Pressefotomaterial systematisch nach Selbstähnlichkeit abgesucht. Die Pressefotographen sind halt schneller vor Ort.

Heutige Psychotherapeuten haben Angst vor der Bilderflut des Unbewussten und können sich nicht vorstellen, wie einfach dieses Innenweltsurfen sich gestaltet. Und wie einfach es ist, Krankheitshintergründe aufzudecken. Wir haben tausende von Sitzungen protokolliert – viel stehen im Internet. Der Hypnosetherapeut versucht diese Innenwelt zu beherrschen und dieses „beherrschen wollen“ stellt in der Tat eine Gefahr dar. Daher läßt sich auch nicht mit der Hypnosetherapie z.B. Brustkrebs auflösen. Wendet der Klient hingegen die Synergetik Technik an, hat er sehr gute Chancen, …:-) …das neiden uns die Hypnosetherapeuten.

Der Datenschützer Prof. Bull war übrigens entsetzt, wie der Spiegel in Person von Dr. Sternsdorf ihm diese, oben geschilderten, Mitteilungen machte und so mußte ich ihm beschreiben, wo diese Geräte zum Auffangen der Funkbilder aufgestellt waren. Der Spiegel hat sich damals nicht getraut, darüber zu berichten: Jeder Pressefotograph hat jahrelang heimlich für das BKA gearbeitet, ohne es zu wissen. Die Rasterfahndung galt als geniale Idee, schnell wichtige Informationen zu bekommen. Ob es die Bilder heute noch gibt? Prof. Bull wollte dann vor Ort „zufällig“ in diese Räume gehen, um das BKA in flagranti zu erwischen. So funktionierte damals die Rechtsüberwachung .-(

Der Unterschied zwischen Synergetik Therapie und Synergetik Profiling liegt eigentlich nur in der Fragestellung: Was will ich herausfinden. Die Synergetik Therapie betont eher den Selbstheilungsprozess, daß Profiling das Auffinden der Informationsstruktur. Hier wird diese Rasterfahndung in der Innenwelt des Klienten angewendet.
Siehe auch www.profiler.info, bzw. www.synergetik-profiler.de

Das Profiling wird auch heute sehr erfolgreich in der Kriminologie eingesetzt. Es bedeutet ja nur: In der Tat steckt der Täter. wenn ich die Tat lesen kann, kann ich Rückschlüsse auf den Täter machen. Wir sagen, in dem Kranken steckt die Krankheit. Wir lesen in den „inneren Bildern“ und der Klient erkennt die „Täterstruktur“, die Summe der Ereignisse, die dazu führen, daß er diese seine Krankheit hat. Ändert er diese seine inneren Informationen ab, wird er gesund. Das läßt sich nicht verhindern. Da heilt niemand, auch nicht die Methode. Es ist eine eigene Leistung und völlig ungefährlich…aber häufig schmerzhaft für den Klienten; …Gefühle wie Weinen und Wut, genauso wie Lachen werden durchlebt… usw…halt eben Selbsterfahrung pur. Aber dies will ja der Klient. Der Klient, der es nicht will, geht wieder.

OK? Ich bin gerne bereit, Ihnen sehr ausführlich jede erdenkliche Frage zum Thema zu beantworten

Übrigens, die Zusammenhänge zw. Konflikten und Krankheiten speziell Krebs hat Dr. Hamer sehr gut erforscht. Diese seine „Neue Medizin“ ist halt nicht in die Schulmedizin integrierbar. Die Schulmediziner wehren sich wie der „Teufel gegen das Weihwasser“. Daher kommen immer mehr Menschen zu uns und wollen diese Dienstleistung. Das spricht sich rum. Unser BVST-Vorstand hat übrigens sehr gut herausgearbeitet, daß wir nur soziale Konflikte lösen und dies fällt nicht unter das Psychotherapiegesetz und auch nicht unter das HP-Gesetz. Siehe auch BVST.net. Dort unter Aktuelle Infos.

Schauen Sie auch zur Überprüfung der Neuen Medizin in bezug auf Konfliktlösungen auf die Internetseiten, z.B. unter www.neue-medizin.net 

Die Universität Tübingen verweigert seit 22 Jahren diese Untersuchung. Siehe Brief von Dr. Hamer als Anlage. …
Die Neue Medizin stimmt – wer seine Konflikte löst, wird gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Joschko

PS. Brief geht ebenfalls ins Internet – wg Herstellung von Öffentlichkeit

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